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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kammerer Team, Büro für Werbegestaltung HP Kammerer in 78628 Rottweil · Stand: 2018

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I. Geltung der Bedingungen

Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen von Kammerer Team - Büro für Werbegrafik (nachfolgend: KT), gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsabschluss, Honorar, Vorschuss

1. Alle Angebote von KT verstehen sich lediglich als Aufforderungen an den Kunden, ein Vertragsangebot abzugeben und sind freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags durch KT zustande. Der Kunde ist an seinen Auftrag 2 Wochen nach Zugang bei KT gebunden. Abweichend von dieser Regelung kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn KT auf andere Weise – etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gegeben hat, dass das Angebot des Kunden angenommen wird.

2. Das vereinbarte Honorar wird fällig, sobald KT die Leistung erbracht hat, für die das Honorar vereinbart wurde. Bei Abrechnung nach Zeitabschnitten wird das Honorar mit der Abrechnung durch KT, spätestens aber bei vollständiger Erbringung der Leistung fällig.

3. Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als € 2.000,00 zzgl. MWSt. ist KT berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 40% der Auftragssumme zu fordern.

4. Hat KT im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird KT den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch KT widerspricht.

5. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, für die es vereinbart wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann KT gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

III. Termine, Lieferzeiten

1. Termine/Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch KT nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

2. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt oder sonstige von KT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich KT bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.

3. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl KT als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme, Gewährleistung, Haftung

1. Soweit die Leistung von KT in der Erstellung von Grafiken, Fotografien, Print- und Online-Werbemitteln oder sonstigen Werken besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:

a. Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von KT vorgelegten Entwurf freigegeben hat. b. KT übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme.

c. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von KT gelieferten Vorlagen und Dateien. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden. d. KT haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellten Produkte, es sei denn, dass die Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.

e. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.

f. Der Kunde kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für KT eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Fehler bei der Werbeberatung, sonstiger Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet KT nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.

V. Verschwiegenheit

KT und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

VI. Schutzrechte

1. Sämtliche Rechte an Leistungen von KT oder Teilen davon verbleiben bei KT. Soweit individualvertraglich nichts anderes geregelt ist, erwirbt der Kunde an urheberrechtlich geschützten Produkten von KT ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht. 2. KT garantiert, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Das gilt nicht, wenn KT im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat. Wird gegenüber dem Kunden von einem Dritten die Behauptung erhoben, die von KT durchgeführten Leistungen oder ein Arbeitsergebnis der Leistungen greife in ein Schutzrecht des Dritten ein, wird der Kunde KT davon unverzüglich unterrichten. KT ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Behandlung solcher Ansprüche zu übernehmen. Stellt sich jedoch heraus, dass die Behauptung des Dritten berechtigt ist und die Rechtsverletzung auf Umständen beruht, die im Verantwortungsbereich von KT liegen, ist KT verpflichtet, den Eingriff zu beseitigen und im Zusammenwirken mit dem Kunden dafür zu sorgen, dass die vertraglich übernommenen Leistungen ohne Eingriff in das Schutzrecht des Dritten fortgeführt werden können.

3. Der Kunde ist verpflichtet, KT von allen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten gegenüber KT geltend machen, soweit die Verletzung auf Vorleistungen beruht, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.

VII. Kennzeichnung, Referenzen

KT ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Kunden hergestellten Produkten und bei für den Kunden durchgeführten Maßnahmen auf die Tätigkeit von KT hinzuweisen und mit den Leistungen für den Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von KT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausüben.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und KT bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von KT. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Rottweil.